Grund für das allgemeine Rückwirkungsverbot ist das Bedürfnis der Rechtssicherheit. Es widerspricht Treu und Glauben, einen Sachverhalt nachträglich neuen Regeln zu unterstellen, die sich für eine Partei belastend auswirken. Die Parteien würden unterschiedlich von einer Rückwirkung betroffen, je Seite 26/30