Arndt/Brändli, Herausforderungen des neuen Rechts für die Anwaltschaft - Ergänzungen und Podiumsbeiträge, Fachtagung der Universität St. Gallen zum neuen Kindesunterhaltsrechts vom 16. September 2016). Gemäss Leitfaden des Obergerichts des Kantons Zürich zum neuen Unterhaltsrecht soll für verheiratete Eltern an der 10/16-Regelung festgehalten werden, während bei Kindern nicht verheirateter Eltern, auf welche Art. 125 Abs. 2 ZGB nicht direkt Anwendung finde, im Einzelfall zu differenzieren sei (Leitfaden des Obergerichts des Kantons Zürich zum neuen Unterhaltsrecht vom Mai 2017, S. 16).