"Dieser dauert grundsätzlich so lange an, wie das Kind die persönliche Betreuung im konkreten Fall tatsächlich benötigt." Es wird auf die bundesgerichtliche 10/16-Regel hingewiesen, um dann anzumerken, dass die Revision Anlass gebe, diese Rechtsprechung zu überdenken. Es werde jedoch bewusst darauf verzic htet, starre Grundsätze zur Bestimmung der Dauer ins Gesetz zu schreiben (Botschaft, S. 13, 24, 26 f. und 50).