7.8 Seinem Zweck nach ist ein Betreuungsunterhalt nur solange geschuldet, wie das Kind die persönliche Betreuung tatsächlich benötigt. Insofern stellt sich die Frage, ab wann vom betreuenden Elternteil verlangt werden darf, einer Erwerbstätigkeit in einem Teilzeit - bzw. Vollzeitpensum nachzugehen. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (zum alten Recht) kann die Eigenversorgungskapazität durch die Kinderbetreuung ganz oder teilw eise eingeschränkt sein.