7.7 Wenn mehrere Kinder zu betreuen sind, ist der soeben berechnete Betreuungsunterhalt auf die Kinder aufzuteilen. Diese Aufteilung darf nicht "nach Köpfen" erfolgen, weil der Betreuungsbedarf mit zunehmendem Alter abnimmt. Entsprechend muss der tatsächliche Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. E.________ ist zehn, F.________ sieben Jahre alt. Es rechtfertigt sich somit, den Betreuungsunterhalt im Verhältnis ⅓ zu ⅔ auf die beiden Kinder aufzuteilen. Dies ergibt einen Betreuungsunterhalt von E.________ von monatlich CHF 420.00 und für F.________ von monatlich CHF 840.00.