Die Höhe des Einkommens, welcher der selbstbetreuende Elternteil in der betreuungsfreien Zeit erzielt, ist deshalb für die Berechnung des Betreuungsunterhalts nicht relevant. Es besteht daher auch dann ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn der betreuende Elternteil genügend Einkommen hat, um seinen persönlichen Unterhaltsbedarf zu decken (Arndt/Brändli, Berechnung des Betreuungsunterhalts - ein Lösungsansatz aus der Praxis, in FamPra.ch 1/2017, S. 240). Es ist davon auszugehen, dass die Klägerin auch jeweils am Wochenende arbeitet, was zu einer Verminderung des Arbeitspensums unter der Woche führt.