Wie der Marktkosten- und Ersatzkostenansatz, gehen auch die Zürcher Tabellen von einer Bewertung der Betreuungszeit mit einem gewissen Stundenansatz aus. Laut Botschaft wäre es schwierig zu ermitteln, wie viele Stunden für die Betreuung aufgewendet werden und die Höhe des Betreuungsunterhaltes hinge zudem massgeblich vom verwendeten Stundenansatz ab, dessen Wahl sich ebenfalls nur schwer begründen lasse. Zu berücksichtigen ist auch noch, dass die neue, seit 1. Januar 2017 geltende Zürcher Kinderkosten-Tabelle den Punkt "Pflege und Erziehung" gar nicht mehr aufführt.