Die Kinderbetreuung durch die L.________ habe die Kläger kündigen müssen, da diese nicht mit ihren unregelmässigen Arbeitszeiten vereinbar und ausserdem zu teuer gewesen sei. Hinzukommen würden noch die monatlichen Kinderbetreuungskosten, die sich auf rund CHF 300.00 pro Kind belaufen würden. Dies ergebe einen Betreuungsunterhalt für F.________ bis zu ihrem 16. Altersjahr von CHF 595.00 und für E.________ bis zu seinem 16. Altersjahr von CHF 497.50 pro Monat (act. 31 S. 10 f.).