3'357.30 pro Monat gekommen (act. 31 S. 6 und act. 30 Ziff. 17). Seit April 2017 habe sie einen neuen Arbeitsvertrag bei der T.________AG. Die Stelle bei O.________ in R.________, bei der sie zuvor ebenfalls im Stundenlohn angestellt gewesen sei, habe sie ab Juni 2017 nicht mehr (act. 58). Im Jahr 2014 ging die Klägerin nachweislich keiner Arbeitstätigkeit nach und erzielte daher kein Einkommen (vgl. act. 1/17).