Der Leitfaden des Obergerichts des Kantons Zürichs zum neuen Unterhaltsrecht spricht sich hingegen gegen die Anrechnung von Steuern im Barunterhalt der Kinder aus. Die vom Obergericht des Kantons Zürich eingesetzte Arbeitsgruppe vertritt die Auffassung, dass im Bedarf der Kinder keine Steuern zu berücksichtigen seien, denn in den allermeisten Fällen (ausgenommen sehr hoher Lebensstandard) sei die Ausscheidung eines Steueranteils weder rechnerisch möglich noch notwendig. Kinderunterhaltsbeiträge müsse der hauptbetreuende Elternteil versteuern.