Der Klägerin sind daher die Kosten für den öffentlichen Verkehr in der Höhe von CHF 71.00 pro Monat für einen Zuger Pass für drei Zonen (vgl. www.zvb.ch/ abos-und-billette/abonnemente/) sowie ein Zuschlag für gelegentliche Taxifahrten anzurechnen. Dies ergibt monatliche Kosten für Mobilität von rund CHF 150.00 , welche zum Grundbetrag hinzuzurechnen sind. Seite 15/30