Als nicht geeignet ausgeschlossen werden der Opportunitätskostenansatz (= Ersatz der konkreten Erwerbseinbusse) sowie der Marktoder Ersatzkostenansatz (= Marktwert der Eigenbetreuung). Die Botschaft bezeichnet demgegenüber – positiv – einen Ansatz als empfehlenswert, bei dem die Betreuung des Kindes dadurch gewährleistet ist, dass die Präsenz des betreuenden Elternteils soweit möglich wirtschaftlich sichergestellt wird (Botschaft S. 554 und 576). "Der Betreuungsunterhalt umfasst damit grundsätzlich die Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit diese aufgrund der Betreuung nicht selber dafür aufkommen kann" (Botschaft S. 554).