Nach bisherigem Recht musste bei unverheirateten Eltern oftmals der Vater den gesamten Barunterhalt des Kindes (d.h. Kosten für Kleidung, Nahrung, Wohnung, Krankenkasse usw.) finanzieren, im Gegenzug übernahm die Mutter den sogenannten Naturalunterhalt (Betreuung und Pflege) des Kindes. Bei Kleinkindern mit hohem Betreuungsbedarf konnte bei dieser Unterhaltsaufteilung zwar der Vater vom (nach Abzug des Barunterhalts verbleibenden) Einkommen seinen persönlichen Bedarf decken, die betreuende und daher nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätige Mutter hingegen war oftmals auf die Sozialhilfe verwiesen.