6.2 Die Klägerin beantragt einen Kinderunterhaltsbeitrag von monatlich CHF 1'300.00 für jedes Kind zuzüglich allfälliger Familienzulagen. Bei der Festsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge sei auf die Empfehlungen für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder der Bildungsdirektion des Kantons Zürich abzustellen. Gemäss dieser Tabelle betrage der Unterhaltsbeitrag für ein Kind im Alter von F.________ CHF 1'707.00. Ohne die Kosten für Pflege und Erziehung, welche von der Klägerin übernommen werden würden, betrage der Unterhaltsbedarf CHF 1'125.00. Für ein Kind im Alter von E.________ betrage der Seite 9/30