4.5.2 Die Beiständin von E.________ und F.________ führte in ihrem Bericht vom 22. April 2016 aus, um beiden Kindern einen regelmässigen Kontakt zum Vater zu ermöglichen, könne allenfalls die Verordnung zu zweimal monatlich begleiteten Besuchstagen eine Möglichkeit sein (act. 6 S. 2). Die Klägerin hegt die Befürchtung, dass der Beklagte bei solchen begleiteten Treffen nicht am Treffpunkt erscheinen, sie mit den Kindern allein lassen würde und die Kinder dann noch enttäuschter wären. Die begleiteten Besuchstage würden dann, wie die sonstigen Versuche, den Kontakt aufzubauen, zu einem Leerlauf führen.