unverhofft vor der Tür stehe, habe sich laut Aussage der Mutter die Situation für die Kinder beruhigt und auch das Verhalten von E.________ in der Schule habe sich positiv verändert. Die Verweigerungshaltung des Beklagten verunmögliche es, auch mit Unterstützung durch die Beiständin, minimale konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Um beiden Kindern einen regelmässigen Kontakt zum Vater zu ermöglichen, könnte allenfalls die Verordnung zu zweimal monatlich begleiteten Besuchstagen eine Möglichkeit sein (act. 6).