Er habe dabei bekannt gegeben, er sehe sich psychisch nicht in der Lage, seine Kinder zu sehen und auch nicht während einer kürzeren Zeit dafür regelmässig mit seinen Kindern Zeit zu verbringen. Die Klägerin sei stets für Gespräche bereit gewesen und habe offen über ihre Situation und Schwierigkeiten berichtet. Ihr sei bewusst, dass trotz der Trennung ein Kontakt zwischen Kindern und Vater wichtig für die Entwicklung der Kinder sei. Sie sei deshalb stets für Kompromisslösungen bereit ge wesen. Diese Bereitschaft sei umso höher zu werten, als dass der Beklagte die Klägerin oft zum Beispiel per SMS beschimpft habe.