Dispositiv Ziff. 1). Bei der Klageeinleitung am 13. April 2016 lebten die Parteien mithin mehr als zwei Jahre getrennt, weshalb die Ehe antragsgemäss zu scheiden ist. 4. Nachfolgend ist über die Nebenfolgen der Scheidung, vorab über die elterliche Sorge, die Obhut, den persönlichen Verkehr sowie über Kindesschutzmassnahmen betreffend die Kinder E.________ und F.________ zu befinden.