12. Mit schriftlichem Schlussvortrag vom 27. März 2017 hielt die Klägerin an ihren Anträgen fest (act. 53). Seite 4/30 13. Mit Editionsentscheiden vom 28. April 2017 wurden von der Klägerin weitere Belege zu ihrem Einkommen ediert (act. 57 f.). Erwägungen