__ einen Betreuungsunterhalt von CHF 497.50 zu bezahlen, zahlbar je im Voraus auf den Ersten des Monats. 6. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin an den Unterhalt von F.________ ab 1. Januar 2017 bis zum 16. Altersjahr von F.________ einen Betreuungsunterhalt von CHF 595.00 zu bezahlen, zahlbar je im Voraus auf den Ersten des Monats. 7. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin bis zum 16. Altersjahr von F.________ einen nachehelichen Unterhalt von CHF 624.90 zu bezahlen, zahlbar je im Voraus auf den Ersten des Monats. 8. Es sei die güterrechtliche Auseinandersetzung gestützt auf Art.