Dieser Unterhaltsbeitrag ist wie die Kinderunterhaltsbeiträge indexiert (Ziff. 2.6). 4.1 Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin zur Abgeltung ihrer güterrechtlichen Ansprüche CHF 39'500.00 zu bezahlen. 4.2 Im Übrigen wird jeder Partei zu Eigentum zugewiesen, was sich in ihrem Besitz befindet oder auf ihren Namen lautet. Damit sind die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt. 5. Die weiteren Begehren der Parteien werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 6. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 9'531.25 Entscheidgebühr CHF 468.75 Kosten für die Übersetzung CHF 10'000.00 Total