– ab 1. Oktober 2020 mindestens bis zum erfüllten 18. Altersjahr und längstens bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung: - CHF 1'100.00 Barunterhalt zuzüglich Familienzulage von derzeit CHF 200.00. 2.6 Die in den Ziffern 2.4 und 2.5 genannten Unterhaltsbeiträge basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik, Stand Juni 2017 = 100.9 Punkte (Basis Dezember 2015 = 100 Punkte). Sie sind jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den Seite 38/39 1. Januar 2019, dem Indexstand November des Vorjahres proportional anzupassen und auf ganze Franken aufzurunden.