2.2 Die Aufteilung der Betreuung von H.________ wird wie folgt geregelt: Der Vater verbringt jedes Wochenende von Freitag, 19.00 Uhr, bis Sonntag, 20.00 Uhr, sowie die Hälfte ihrer Ferien mit H.________, wobei die Ferien zwischen den Eltern drei Monate im Voraus abzusprechen sind. Können sie sich nicht einigen, so kommt dem Vater in Jahren mit gerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien zu und in Jahren mit ungerader Jahreszahl der Mutter. Andere Vereinbarungen der Eltern bleiben vorbehalten.