Insofern obsiegt die Klägerin in der ersten Phase der Unterhaltsberechnung in überwiegender Weise, während der Beklagte in der letzten Phase der Unterhaltsberechnung mehrheitlich obsiegt. Was den nachehelichen Unterhaltsbeitrag anbelangt, so verlangt die Klägerin einen unbefristeten monatlichen Beitrag von mindestens CHF 6'200.00 unter Anrechnung eines Betreuungsunterhalts von CHF 3'200.00 pro Monat. Der Beklagte anerkennt einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'063.00 Seite 36/39