Der Beklagte anerkennt einen Kindesunterhaltsbeitrag von gesamthaft CHF 1'350.00 (exklusive Familienzulagen). Zugesprochen wird ein Kindesunterhalt von CHF 5'400.00, welcher sich ab dem 1. Juni 2018 auf CHF 3'800.00, ab dem 1. August 2018 nochmals um CHF 300.00 auf CHF 3'500.00 sowie ab dem 1. Oktober 2020 auf CHF 1'100.00 pro Monat reduziert. Insofern obsiegt die Klägerin in der ersten Phase der Unterhaltsberechnung in überwiegender Weise, während der Beklagte in der letzten Phase der Unterhaltsberechnung mehrheitlich obsiegt.