Hierbei handelt es sich um direkte Amortisationszahlungen im fixen Umfang von CHF 25'000.00 pro Jahr, wobei sich der Hypothekarzins entsprechend der kleineren Kapitalschuld von Jahr zu Jahr reduziert hat (vgl. Emch/Renz/Arpagaus [Hrsg.], Das Schweizerische Bankgeschäft, 2011, S. 352). Erstellt sind somit lediglich Amortisationszahlungen von jährlich CHF 25'000.00 ab Januar 2013. Allfällige früher geleistete Amortisationszahlungen vermag die Klägerin nicht darzutun bzw. zu belegen. Es stellt sich die Frage, ob die vom Beklagten ab Januar 2013 geleisteten Amortisationen der Hypothek aus seiner Errungenschaft stammen.