_ vom 29. Januar 2013 betrug die hypothekarische Belastung zu diesem Zeitpunkt sodann CHF 3,06 Mio. Im entsprechenden Basiskreditvertrag wurden Amortisationszahlungen von CHF 25'000.00 pro Jahr vereinbart (act. 29/26b), was vom Beklagten denn auch nicht bestritten wird. Hierbei handelt es sich um direkte Amortisationszahlungen im fixen Umfang von CHF 25'000.00 pro Jahr, wobei sich der Hypothekarzins entsprechend der kleineren Kapitalschuld von Jahr zu Jahr reduziert hat (vgl. Emch/Renz/Arpagaus [Hrsg.], Das Schweizerische Bankgeschäft, 2011, S. 352).