Zu beachten sei aber, dass er die Amortisationszahlungen nicht aus Errungenschaft, sondern aus seinem Eigengut geleistet habe. Denn bei Vermögenswerten, die der Alterung oder Abnutzung unterliegen würden, dürften Aufwendungen zur Su b- stanzerhaltung sowie Kosten der Fremdfinanzierung durch Hypotheken und substanz erhaltende Amortisationen in Abzug gebracht werden, womit nur der Nettoertrag in die Errungenschaft falle (act. 29 S. 19 ff.; act. 44 S. 4).