Demgegenüber führt der Beklagte aus, es sei nicht richtig, dass er während der Ehe Amortisationen von CHF 400'000.00 geleistet habe. Im Jahr 2000 habe die Gesamtfinanzierung bei der U.________ CHF 2,2 Mio. betragen. Aufgrund diverser Verpflichtungen habe er die Hypothekarschulden per Januar 2013 auf einen Maximalbetrag von CHF 3,06 Mio. erhöht, wobei er Amortisationszahlungen von CHF 25'000.00 erst gestützt auf den Vertrag vom 28. Januar 2013 leisten müsse. Zu beachten sei aber, dass er die Amortisationszahlungen nicht aus Errungenschaft, sondern aus seinem Eigengut geleistet habe.