4.8.2 Die zweite Phase dauert ab 1. Juni 2018 bis 31. Juli 2018. In dieser Phase wird der Klägerin ein hypothetisches Nettoeinkommen von CHF 1'850.00 pro Monat in einem 50 %-Pensum angerechnet. Beim Beklagten ist weiterhin von einem Einkommen von CHF 26'670.00 brutto pro Monat auszugehen. Der Bedarf der Klägerin reduziert sich um die monatlichen Beiträge an die AHV für Nichtberufstätige (CHF 170.00) und erhöht sich um die Kosten für auswärtige Verpflegung von CHF 110.00 [50 % von CHF 220.00]). Aufgrund des hypothetischen Einkommens erhöhen sich die Steuern der Klägerin auf ermessensweise CHF 300.00 im Monat.