G.________ befindet sich noch in der Erstausbildung und hat per Ende Juli 2017 das erste Lehrjahr als kaufmännische Angestellte bei der Q.________AG in R.________ abgeschlossen (act. 51). Gemäss den Angaben des Beklagten und von G.________ beträgt der monatliche Bruttolohn im zweiten Lehrjahr CHF 1'000.00 und im dritten Lehrjahr CHF 1'500.00 (act. 29 S. 18; act. 51), womit ermessenweise von einem Nettolohn von CHF 950.00 im zweiten Lehrjahr und einem solchen von rund CHF 1'400.00 im dritten Lehrjahr auszugehen ist. G.___