4.7.2 Der Beklagte lebt von der Landwirtschaft und der Vermietung und Verpachtung seines Landes an die T.________, welche darauf einen M.________ betreibt. Der Beklagte beziffert sein monatliches Bruttoeinkommen – wovon die in der Bedarfstabelle aufgeführten Auslagen abzuziehen sind – mit CHF 26'673.25 (act. 29 S. 11), was von der Klägerin nicht bestritten (act. 33 S. 8) und zudem auch belegt ist (act. 17/2, 3 und 6; act. 18 Ziff. 11 ff.).