4.7.1.6 Der Beklagte rechnet der Klägerin für ein 100 %-Pensum ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'500.00 an, was von der Klägerin bestritten wird. Somit ist die Höhe des Einkommens zu prüfen, welches der Klägerin als angestellte Verkäuferin angerechnet werden kann.