_ sei sehr selbständig und nicht mehr in einem Alter, in dem sie umfassend betreut werden müsse. G.________ werde diesen Sommer volljährig und bedürfe keiner Betreuung mehr. Insofern sei es der Klägerin zumutbar, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und in den nächsten 20 Jahren eine Altersvorsorge aufzubauen (act. 29 S. 8; act. 36 S. 7; act. 44 S. 4 und S. 6).