_ gelebt. Im Jahre 2012 habe sie zwar eine Weiterbildung zur Fitnessinstruktorin absolviert, diese Tätigkeit aber nach dem Erteilen von vier Kursen aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgeben müssen. Die gesundheitlichen Gründe seien aber nicht derart schwerwiegend, als diese sie in ihrem normalen Leben beeinträchtigt hätten. Sobald sie aufgehört habe, als Fitnessinstruktorin zu arbeiten, sei sie gesundheitlich nicht mehr beeinträchtigt gewesen in ihrem Leben. Auch in ihrer ursprünglichen Tätigkeit als Verkäuferin habe die Klägerin nie Seite 22/39