• Rückstellungen für Stallsanierung: Der Beklagte macht monatliche Rückstellungen für eine Stallsanierung von CHF 4'167.00 geltend (act. 29 S. 13), was von der Klägerin bestritten wird (act. 33 S. 10). Den von ihm eingereichten Unterlagen kann entnommen werden, dass es sich nicht um eine Stallsanierung, sondern um einen Neubau einer Liegehalle für Hochlandrinder handelt. Die entsprechende Offerte über den Gesamtbetrag von CHF 240'000.00 datiert vom 18. August 2014 (act. 17/25).