29 S. 13). Dies entspricht dem monatlichen Beitrag an die gebundene Altersvorsorge in der Säule 3a und ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass beide Parteien über keine berufliche Vorsorge verfügen, angemessen. 4.6.2 Nicht im Grundbedarf des Beklagten berücksichtigt werden können folgende Positionen: