(act. 29/10a). Ermessensweise ist auch auf Seiten von H.________ von Auslagen für Hobbys von CHF 66.00 im Monat auszugehen. G.________ nimmt Klavierstunden, die mit monatlichen Kosten von CHF 48.00 zu Buche schlagen. Die Gitarrenstunden von H.________ kosten CHF 45.00 pro Monat (act. 17/10). In Anbetracht des Alters von G.________ und H.________ ist ermessensweise von Auslagen für Hobbys von monatlich CHF 150.00 auszugehen. • Kommunikationskosten: Die Auslagen der Klägerin für Fernseher, Internet und Telefonfestanschluss betragen durchschnittlich CHF 136.00 pro Monat.