43/46). Zudem verfügen die beiden Kinder über Lebensversicherungen, welche monatliche Prämien von CHF 17.00 verursachen (act. 43/47). • Hobbys: Die Parteien machen keine Auslagen für Hobbys geltend. G.________ verfügt über ein Fitnessabonnement, welches monatliche Kosten von CHF 66.00 verursacht Seite 20/39