17/23 S. 4), was entsprechend in seinem Bedarf zu berücksichtigen ist. Dies wird von der Klägerin denn auch nicht bestritten (act. 33 S. 11). • Privatversicherungen: Auf Seiten der Klägerin sind Auslagen für Privatversicherungen von CHF 41.00 (act. 41/20) und auf Seiten des Beklagten solche von CHF 147.00 pro Monat belegt (act. 43/49; act. 17/17). G.________ und H.________ sind bei der P.________ unfallversichert, was für G.________ zu monatlichen Auslagen von CHF 8.00 und bei H.________ zu solchen von CHF 9.00 pro Monat führt (act. 43/46).