Auf Seiten der Klägerin sind monatliche Steuern von CHF 74.00 (act. 1/5) und auf Seiten des Beklagten solche von CHF 1'590.00 ausgewiesen (act. 43/54), wobei auf Seiten der Klägerin von monatlichen Steuerauslagen von ermessensweise CHF 100.00 auszugehen ist. • Unterhaltsverpflichtungen: Der Beklagte hat seiner Mutter gestützt auf den Erbteilungsvertrag vom 16. November 1999 aus den Pacht- und Mieteinnahmen des M.________ eine monatliche Entschädigung von CHF 2'500.00 zu bezahlen (act. 17/23 S. 4), was entsprechend in seinem Bedarf zu berücksichtigen ist.