• Grundbetrag: Nach den Richtlinien des Obergerichts für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums vom 10. Dezember 2009 beträgt der Grundbetrag für eine alleinstehende Person CHF 1'200.00, für eine alleinstehende Person mit Betreuungspflichten für unmündige Kinder CHF 1'350.00 und für Kinder im Alter von G.________ und H.________ je CHF 600.00 pro Monat.