Das Kantonsgericht Zug gibt der Betreuungsquotenmethode den Vorzug. Denn wenn der betreuende Elternteil wegen der Kinderbetreuung auf eine Vollzeiterwerbstätigkeit verzichtet, erleidet er aufgrund der persönlichen Kinderbetreuung einen finanziellen Nachteil, welcher bei nicht verheiratet gewesenen Eltern in keiner Art und Weise ausgeglichen wird. Dieser finanzielle Druck kann Seite 14/39