nikation, Mobilität und Steuern. Ein höherer Lebensstandard kann sich nach der Ehe gestützt auf Art. 125 ZGB ergeben, wobei diesfalls aber die eigentlichen Betreuungskosten vom Lebensstandard, wie er durch die scheidungsrechtlichen Normen garantiert wird, zu unterscheiden sind (vgl. Aebi-Müller, Betreuungsunterhalt, Was bedeutet das neue Unterhaltsrecht für die Praxis?, Seminar des Luzerner Anwaltsverbandes vom 12. Januar 2017; Jungo, Betreuungsunterhalt: Konzept – Kosten – Berechnung, St. Galler Eherechtstagung vom 1. Dezember 2016, Kongresshaus Zürich;