verpflichten, für die Tochter H.________ bis zu deren 16. Altersjahr einen Betreuungsunterhalt von monatlich CHF 1'600.00 zu bezahlen (act. 46). Betreffend den nachehelichen Unterhalt beantragt der Beklagte, er sei zu verpflichten, der Klägerin ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis 31. Dezember 2021 einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'063.00 sowie ab 1. Januar 2022 bis 30. September 2037 (AHV- Alter der Klägerin) einen solchen von CHF 1'000.00 pro Monat zu bezahlen. Einen Anspruch der Klägerin an dem in seinem Eigengut stehenden Land wird vom Beklagten bestritten (act. 29 S. 17; act. 36 S. 17).