In ihrem Hauptbegehren betreffend den nachehelichen Unterhalt beantragt die Klägerin, ihr sei die Hälfte des Landes inklusive der darauf anfallenden Pachteinnahmen anzuerkennen, demnach eine Fläche von 100'000 Quadratmetern der Grundstücke in F.________, inklusive der Gebäude I.________, Remise & Werkstatt, Schweinestall und Kleinhaus. Eventualiter beantragt die Klägerin, der Beklagte sei zu verpflichten, ihr aus Art. 125 ZGB einen lebenslänglichen Unterhalt in der Höhe der hälftigen Nettoeinnahmen aus Verpachtung der Grundstücke Nrn.