4.1 Was die Kindesunterhaltsbeiträge anbelangt, so beantragt die Klägerin für die Tochter G.________ bis zu deren Volljährigkeit bzw. bis zu deren Abschluss einer ordentlichen Erstausbildung einen Barunterhalt von CHF 1'500.00 pro Monat zuzüglich Familienzulage. Für H.____