_ ausgesagt, den Mittwochnachmittag lieber bei der Mutter verbringen zu wollen (act. 51). Trotz der beidseitig vorhandenen Erziehungsfähigkeit ist im Sinne der Stabilität des bisher gelebten Betreuungsmodells davon abzusehen, dem Vater die alleinige Obhut betreffend die Tochter H.________ zuzuteilen; dies entspräche denn auch nicht ihrem ausdrücklich geäusserten Wunsch (act. 51).