Indem der Beklagte die Kinder seit der Trennung zu 50 % betreue, habe die Anordnung einer alternierenden Obhut keine Änderungen der tatsächlich gelebten Verhältnisse zur Folge. Entscheidend sei, dass die Eltern, auch wenn nicht zwingend im gleichen Umfang, gleichwertig die Erziehung und die persönliche Beziehung zu den Kindern teilen könnten (act. 17 S. 5 f.; act. 29 S. 5 f.; act. 36 S. 5 f.: act. 44 S. 3).