2. Beide Parteien beantragen die Scheidung ihrer am tt.mm.1998 in E.________ (Vereinigte Staaten), geschlossenen Ehe. Auch an der Hauptverhandlung vom 3. Mai 2017 hielten sie an diesem Antrag fest. Die Ehe ist demnach antragsgemäss zu scheiden. Seite 8/39 3. Nachfolgend ist über die Nebenfolgen der Scheidung, vorab über die elterliche Sorge, die Obhut sowie das Besuchs- und Ferienrecht betreffend das minderjährige Kind H.________ zu befinden.